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Das Hamburger Chilehaus gehört einem offenen Immobilienfonds
Ein Offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist eine Form der Geldanlage. Eine Investmentgesellschaft sammelt das Geld der Anleger, bündelt es in einen Investmentfonds und investiert es in unterschiedlichen Anlagebereichen. Es existiert keine Begrenzung des Fondsvermögens und der Zahl der Anteilscheine. Die Anteilscheine können in der Regel an jedem (Börsen-)Tag gehandelt werden (anders als bei Aktien mit i. d. R. mehreren Tagen Zeitversatz). Durch die Streuung wird das Anlagerisiko reduziert. Das Geld wird nach vorher festgelegten Anlageprinzipien in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt. Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste. Bearbeiten Geschlossene Investmentfonds
Das Gegenstück zu offenen Investmentfonds sind geschlossene Fonds (engl. closed-end Fonds). Sie unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, jederzeit Anteile handeln zu können. So muss eine Investition in der Regel während des Platzierungszeitraums erfolgen, auch eine Rückgabe von Anteilen ist nicht oder nur beschränkt möglich. In rechtlicher Hinsicht unterscheiden sich offene und geschlossene Fonds in Deutschland dadurch, dass es nur für offene Investmentfonds eine spezielle Regelung gibt, nämlich das Investmentgesetz (InvG). Deutsche geschlossene Fonds werden meist als Gesellschaften, z. B. GmbH & Co KG ausgestaltet und unterliegen den allgemeinen Regelungen für die jeweilige Gesellschaftsart. Offene Fonds und die Kapitalanlagegesellschaften, die sie verwalten, unterliegen gemäß § 5 InvG der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für deutsche geschlossene Fonds existiert keine vergleichbare Aufsicht. Wenn Anteile an geschlossenen Fonds öffentlich angeboten werden sollen, prüft die BaFin zuvor allerdings, ob dafür ein Prospekt nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes erstellt wurde. Bearbeiten UnterscheidungsmerkmaleEine Möglichkeit, offene Investmentfonds zu kategorisieren, ist, sie nach der empfohlenen Anlagedauer zu sortieren. Es gibt Investmentfonds mit kurzfristigem, mittelfristigem oder langfristigem Anlagehorizont. Ein typisches Beispiel für Fonds, die vor allem für langfristig orientierte Anleger geeignet sind, sind Offene Immobilienfonds. Im Gegensatz dazu können z. B. viele Geldmarktfonds gut genutzt werden, um Geld nur kurzfristig zu "parken". Auch unterscheiden sich offene Fonds in ihrer Kostenstruktur (siehe auch unten "Kosten"). Es gibt Fonds ohne Ausgabeaufschlag (Agio). Diese werden oft unter der Bezeichnung Tradingfonds geführt. Diese Fonds haben üblicherweise höhere jährliche Verwaltungsgebühren. Auf der anderen Seite gibt es Fonds mit Ausgabeaufschlag (bis ca. 5 - 6%), diese werden manchmal als Classicfonds (CF) oder Anteilsklasse A bezeichnet. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit bieten die Vermögensgegenstände und Regionen, Länder oder Kontinente, in die ein Fonds nach seinen Anlagebedingungen investieren darf. Hier lassen sich Gruppen bilden wie "europäische Aktienfonds" oder "global investierende Rentenfonds". Dachfonds sind Fonds, die ihr Vermögen größtenteils in Anteile an anderen Fonds anlegen (siehe auch unten "Arten offener Investmentfonds"). Eine weitere Unterscheidung ist die Art, wie der Fonds gemanagt wird. Bei einem aktiv gemanagten Fonds entscheiden Fondsmanager darüber, welche Wertpapiere oder anderen Vermögensgegenstände für den Fonds gekauft werden sollen. Sie versuchen dabei, im Rahmen der Anlagebedingungen möglichst gewinnversprechende Anlagen "herauszupicken". Der Wertzuwachs des Fonds hängt hier wesentlich von der Einschätzung und den Fähigkeiten des Fondsmanagements ab. Bei sogenannten passiv gemanagten Fonds wird hingegen ein bestimmter Index genau nachgebildet, oder die Anlage des Fondsvermögens erfolgt auf Basis festgelegter Formeln. Dadurch sind niedrigere Kosten möglich, weil das Fondsmangement weniger aufwendig ist. Auf der anderen Seite besteht im Gegensatz zum aktiven Management keine Möglichkeit zum "Rosinenpicken". Man kann offene Fonds auch danach unterscheiden, ob sie eine Börsenzulassung haben ("Exchange-traded funds", kurz ETF) oder nicht. Wenn Fondsanteile an der Börse gehandelt werden dürfen, besitzen sie eine größere Fungibilität. Das heißt, man kann sie leichter kaufen und verkaufen. Außerhalb der Börse können Anteile von der Investmentgesellschaft direkt oder über Banken oder Finanzvertriebe gekauft werden (siehe auch unten "Erwerb von Fondsanteilen"). Wenn man die Anteile wieder verkaufen möchte, kommt meist nur die Rückgabe an die Investmentgesellschaft in Frage. Der Weiterverkauf von Anteilen an eine andere Person ist zwar zulässig; in der Praxis geschieht dies jedoch sehr selten. Eine weitere Klassifikationsmöglichkeit sind die Anleger, für die ein Fonds aufgelegt wird. Spezialfonds sind laut Investmentgesetz Fonds, die ausschließlich für juristische Personen Institutionelle Anleger wie z. B. Versicherungen, Stiftungen oder Banken aufgelegt werden. "Natürliche Personen", also einzelne Menschen, dürfen keine Anteile an diesen Fonds erwerben. Hingegen sind Publikumsfonds Fonds, deren Anteile auch den Kleinanlegern zum Kauf angeboten werden können. Schließlich kann man offene Investmentfonds auch danach unterscheiden, in welchem Land sie aufgelegt wurden. In Deutschland werden nicht nur deutsche Fonds angeboten, sondern auch eine Vielzahl von Anteilen an ausländischen Fondsprodukten, insbesondere aus Luxemburg. Dabei wird lediglich der öffentliche Vertrieb der Fondsanteile in Deutschland durch das deutsche InvG geregelt und unterliegt der Aufsicht der BaFin. Der ausländische Fonds ist dagegen nach den Regeln seines Heimatstaats ausgestaltet, und steht unter der Aufsicht der dortigen Behörden. Bearbeiten KostenDie Kosten eines Fonds setzen sich zusammen aus dem Ausgabeaufschlag, den Verwaltungskosten, der Depotgebühr und manchmal einer Erfolgsbeteiligung des Managements. Aktienfonds sind in der Regel etwas teurer als andere Fonds. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 5 %, in Rentenfonds bei 3 % und in Geldmarktfonds bei 0 %. Da der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten dient, wird im Direktvertrieb über das Internet teilweise auf ihn verzichtet, wobei dann die Verwaltungsgebühr höher ausfallen kann. In der Verwaltungsgebühr ist unter anderem eine Bestandsprovision enthalten, von der sich Discountanbieter im Wesentlichen finanzieren. Die jährlichen Managementgebühren liegen im allgemeinen bei 0,1 bis 1,75%, die sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Die jährlichen Managementgebühren von Indexfonds liegen bei durchschnittlich nur etwa 0,45 % p. a. Einige Fonds verlangen Erfolgsvergütungen, teils auf Beteiligung am Gewinn oder Beteiligung am Übertreffen einer bestimmten (Benchmark) Bemessungsgrundlage. In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Fonds bei einer Depotbank hinterlegt werden müssen. Die Depotbank berechnet eine jährliche Depotgebühr. Innerhalb von Fonds gibt es zudem Kosten, wie Druck- oder Wirtschaftsprüfungskosten, die dem Fondsvermögen entnommen werden und im Bericht ausgewiesen sind (siehe Total Expense Ratio). Alle Umschichtungen des Fondsvermögens verursachen zudem Transaktionskosten. Bei Aktienfonds geht man von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote (PTR - Portfolio Turnover Ratio) von 1,5 aus. Da die Depotbank des Fonds, die über die Transaktionskosten an allen Umschichtungen verdient, oftmals zum Konzern der Kapitalanlagegesellschaft gehört, können Interessenkonflikte auftreten, wenn zu viele Umschichtungen erfolgen oder die vereinbarten Gebührensätze überhöht sind. Bei Indexfonds sind Umschichtungen nur erforderlich, wenn sich die Zusammensetzung des zugrundeliegenden Index ändert oder das Fondsmanagement auf Mittelzu- oder -abflüsse reagieren muss. Bei Indexfonds geht man daher von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote von nur 0,2 aus. Der Umfang der jährlichen Transaktionskosten sowie die jährliche Umschlagshäufigkeit sollten für den Anleger klar erkennbar sein. Bestrebungen, § 41 Abs. 1 InvG entsprechend zu ergänzen, sind jedoch immer wieder gescheitert, zuletzt bei der aktuellen Novelle des Investmentgesetzes im November 2007. Bearbeiten Erwerb von Fondsanteilen
Bearbeiten Vorteile eines offenen InvestmentfondsGeldanlage in Investmentfonds ist sowohl mit Sparplänen ab ca. 25 € monatlich möglich, als auch mit Einmalanlagen. Der beim regelmäßigen Sparen eines gleichbleibenden Betrages auftretende Durchschnittskosteneffekt wird von Anbietern von Fondssparplänen als Vorteil dargestellt. Zusätzlich kann er innerhalb eines Fonds und durch die Kombination verschiedener Fonds eine Risikostreuung erreichen. Da die Anlegergelder im Sondervermögen der Investmentgesellschaft sind, ist selbst im Falle eines Konkurses der Investmentgesellschaft oder Depotbank das Geld der Anleger sicher. Im Falle einer Insolvenz kümmert sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um die Liquidierung der Gelder und sofortige Auszahlung an die Anteilseigner. Fonds unterliegen in Deutschland der staatlichen Genehmigung und Aufsicht durch die BaFin. Kaum eine andere Anlageart ist in dieser Hinsicht so sicher und gut überwacht. Bearbeiten Nachteile eines offenen InvestmentfondsEntgegen den von Kapitalanlagegesellschaften geweckten Erwartungen übertrifft nur ein gutes Drittel aller aktiv gemanagten Aktienfonds seinen jeweiligen Vergleichsindex. Auch führt das sogenannte Windowdressing zu Nachteilen für die Anleger. Diese Nachteile gelten nicht für die Indexfonds. Die Möglichkeit des Anlegers, an Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben, wird von den Fondsgesellschaften nicht an die Anleger weitergegeben. Im Vordergrund steht aber das Risiko, das mit jeder Investition verbunden ist, bzw. das spezifische Risikopotential des jeweiligen Sektors, in den der Fonds investiert. Der Verkaufsprospekt muss diese Informationen enthalten. Ein Nachteil von offenen Fonds gegenüber geschlossenen Fonds ist der Umstand, dass es einem Anleger unmöglich ist, die belasteten Transaktionskosten zu erfahren. Die deutsche Gerichtspraxis zeigt, dass § 41 InvG, eine Vorschrift, die eigentlich der Transparenz dient und hier helfen sollte, als Argument gegen einen Anspruch des Anlegers auf Auskunft ausgelegt wird. Schadensersatzansprüche auf Basis überzogener Transaktionskosten (Churning) geltend zu machen wird hierdurch erschwert. Bearbeiten Anlegerschutz/RechenschaftsberichtOffene Investmentfonds müssen einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und halbjährlich einen Halbjahresbericht. Zu jedem Fonds muss ein Verkaufsprospekt vorliegen, der über die Anlagegrundsätze und Kosten informiert. Der aktuelle Rechenschaftsbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn der Rechenschaftsbericht älter ist als acht Monate) müssen einem Käufer zur Einsicht in geeigneter Weise angeboten werden. Der Käufer ist vor einem Investment umfassend über die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung der durch den Gesetzgeber erlassenen einschlägigen Gesetze. Bearbeiten Rating von FondsDie historische Leistungsfähigkeit einzelner Fonds wird von Ratingagenturen beurteilt, wie zum Beispiel vom Morningstar. Siehe hierzu den Hauptartikel Fondsbenotung. Bearbeiten Gesetzliche GrundlagenBearbeiten DeutschlandDie rechtlichen Grundlagen finden sich im Investmentgesetz und im Investmentsteuergesetz. Fonds werden in Deutschland im Sondervermögen von Investmentgesellschaften betrieben, welche nicht mehr als Kreditinstitute, sondern als Kapitalanlagegesellschaften gelten. Dadurch ergeben sich auch geänderte Rechte und Pflichten, welche im InvG nachzulesen sind. Die in Deutschland zugelassenen Investmentfonds unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die genauen gesetzlichen Vorschriften zu Investmentfonds sind im Investmentgesetz (InvG) zu finden. Bearbeiten Staatliche AnreizeBearbeiten Vermögenswirksame LeistungenDer Staat hilft Arbeitnehmern beim Aufbau eines Fondsdepots mit finanziellen Anreizen. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen (VL) in für VL sparen zugelassenen Fonds anlegt, kann eine Sparzulage von maximal 72 € pro Jahr (= 18% von 400 €) erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. mind. 60 % Aktienanteil) kommen auch Dachfonds und gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen in den Genuss der Förderung. Die Einkommensgrenzen betragen 17.900 € für Ledige und 35.800 € bei Zusammenveranlagten. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter diesen Grenzen, erhält man die Zulage. Bearbeiten Riester-Rente mit offenen InvestmentfondsBei der Riester-Rente werden bestimmte, von Investmentgesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebotene Produkte gefördert, aus denen vom 60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein lebenslanges monatliches Einkommen fließt. Bei der Anlage in Investmentfonds kann ein Auszahlplan mit festen und variablen Auszahlungen vereinbart werden. Dabei können bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlphase ausgezahlt werden. Bei allen geförderten Anlagen muss zugesagt sein, dass mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Angebotsbeginn zu bestätigen. Investmentfonds werden im Rahmen der Riester-Rente sowohl direkt als auch indirekt (über fondsgebundene Produkte) eingesetzt. Die Angebote der Investmentgesellschaften kombinieren die renditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen Investment beispielsweise in Rentenfonds. Der Aktien(fonds)anteil bei einem Riester-Fondsangebot kann durch das Lebensalter des Anlegers bestimmt sein. In diesem Fall gilt die Daumenregel „Je jünger der Anleger, desto höher der Aktienanteil“. Gemanagte Fondssparpläne können auch vorsehen, dass der Aktienanteil in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage variiert. In diesem Fall spielt das Alter des Anlegers keine Rolle. Zur Wahl stehen Konzepte, bei denen die eigentliche Fondsauswahl ausschließlich durch die Investmentgesellschaft erfolgt sowie Angebote, bei denen der Anleger Einfluss auf die konkrete Fondsauswahl nehmen kann. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anleger Rechnung getragen. Die konkrete Auswahl eines Riester-Fondsprodukts sollte in einem Gespräch mit einem Anlageberater erfolgen. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist immer die Garantie einer lebenslangen Leibrente. Da das biometrische Risiko der Langlebigkeit nicht von Investmentfonds getragen werden kann, verpflichtet die BAFIN die Anbieter für jeden Sparer einen zusätzlichen Rentenversicherungsvertrag abzuschließen. Die Beiträge hierzu werden mit Rentebeginn aus dem angesparten Kapital entnommen. Die Beitragshöhe ist unsicher. Die Rentenzahlungen aus dem Versicherungsvertrag beginnen i.d.R. mit dem 85. Lebensjahr. Bearbeiten Steuerliche AspekteDie Besteuerung von Investmentfonds richtet sich nach dem Investmentsteuergesetz und wird sich mit der Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland verändern: Bearbeiten Regelung bis 31. Dezember 2008Für Investmentfonds, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft werden, gilt weiterhin die bisher geltende Regelung. Soweit Investmentfonds die Voraussetzungen des § 5 InvStG erfüllen (Veröffentlichungspflichten, sog. Volltransparenz), werden Ausschüttungen und thesaurierte Erträge des Investmentfonds steuerrechtlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie der Anteilsinhaber unmittelbar selbst erwirtschaftet. Im Einzelnen ergibt sich folgendes:
Je nach Investmentansatz und Wertpapierstruktur können die Erträge eines Investmentfonds zu 100 % steuerpflichtig oder sogar zu 100 % steuerfrei sein. Ersteres gilt im Wesentlichen für Geldmarkt- und Rentenfonds, letzteres eher für spekulativere Aktienfonds. Bearbeiten Regelung ab 1. Januar 2009Das derzeit für Privatanleger noch geltende Fondsprivileg bei Ausschüttungen fällt weg. Die vom Fonds ausgeschütteten Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren (z. B. festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Zertifikaten) gelten zukünftig unabhängig von der Haltedauer als steuerpflichtige Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer. Soweit die von Investmentfonds erzielten Wertpapierveräußerungsgewinne allerdings thesauriert werden, sind sie auf Ebene des Anlegers nach wie vor nicht steuerpflichtig. Für Zertifikate gilt eine Besonderheit: Grundsätzlich gilt, dass Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, nicht unter die neue Besteuerung fallen. Bei Zertifikaten ist die Neuregelung selbst bei Erwerb vor dem 1. Januar 2009 anwendbar, wenn die Erträge nach dem 30. Juni 2009 zufließen. Bearbeiten ÖsterreichIn Österreich erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Investmentfondsgesetz (InvFG) Novelle 2003. Risikomischung und komplexe Zusammensetzung sind in Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Bearbeiten SchweizIn der Schweiz erfolgt die gesetzliche Regelung durch das „Bundesgesetz über die Anlagefonds“ (SR 951.31). Seit dem 1. Januar 2007 ist das „Bundesgesetz über die Anlagefonds“ durch das „Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG)“ ersetzt worden. Abkürzungen:
Bearbeiten LiechtensteinIn Liechtenstein erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) vom 19. Mai 2005. Die Aufsicht wird durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sichergestellt. Die Regulierung entspricht europäischen Standards. Das IUG kennt drei Fondstypen:
Die drei Fondstypen können in zwei Rechtsformen aufgesetzt werden:
Bearbeiten Arten offener Investmentfonds
Bearbeiten Investmentstile und wie sie visuell dargestellt werdenFür den Investor mit fortgeschrittenen Kenntnisstand ist der jeweilige Investmentstil wichtig, mit den die Fonds verwaltet werden. Bei der Vielzahl der Anlagekategorien gibt es ebenso viele Investmentstile die dem Leser durch Grafiken leichter erklärt werden sollen. Für die in D/A/CH tätigen Benotungsunternehmen gelten in Ende 2007/Anfang 2008 folgende Erkenntnisse:
Sinn und Zweck dieser Grafiken ist es dem Leser die Funktionsweise des Fonds zu erklären ohne eine hohe mentale Belastung auszuüben. Die Darstellungsmöglichkeiten sind thematisch unterschiedlich und in der nebenan abgebildeten Grafik mit einer zusätzlichen Erklärung einsehbar. Die beste Darstellungsmöglichkeit war die der Firma Morgan Stanley, daran schließt sich das System von Morningstar an. Südprojekt ist als spezielles Unternehmen der breiten Investorenöffentlichkeit kaum bekannt und so ist die Bedeutung jenes Systems auch nicht so verbreitet. Das Südprojektsystem ergänzt die Angaben zu Morningstar, gibt aber relativ wenig Auskunft auf die verwendete Berechnungsbasis. FERI Trust/Lippers nutzt wie oben schon erwähnt keine grafische Hilfsmittel. Bearbeiten Siehe auch
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